Motorbootausweis Kat. A

Um auf Schweizer Gewässern ein Motorschiff mit mehr als 6 kW Motorenleistung (Bodensee 4,4 kW) führen zu dürfen, ist ein Motorbootausweis notwendig. Der Bewerber um den Schiffsführerausweis hat seine Befähigung in einer theoretischen und in einer praktischen Prüfung nachzuweisen.

Die theoretische Motorbootprüfung wird am Computer abgenommen. Die Theorieprüfung ist mit der Segelprüfung, Kat. D identisch.

– Es können eine oder zwei Antworten richtig sein.

– Ca. 500 mögliche Prüfungsfragen

– 60 Fragen mit jeweils drei Antworten ergeben insgesamt 180 Punkte.

– Jede falsch beurteilte Antwort ergibt einen Fehlerpunkt.

– Werden alle drei Antworten als richtig angekreuzt oder wird keine der drei möglichen Antworten angekreuzt, werden drei Fehlerpunkte vergeben.

– Mit maximal 15 Fehlerpunkten gilt die Prüfung noch als bestanden.

Die praktische Motorbootprüfung kann erst nach bestandener theoretischer Prüfung abgelegt werden. An der praktischen Prüfung wird festgestellt, ob der Bewerber ein Schiff nach den Verkehrsregeln sowie unter besonderen Umständen sicher führen kann.

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